Bewerbung - Das Bewerbungs-ABC

 

Unter den folgenden Rubriken finden Sie viele nützliche Hinweise und Informationen rund um das Thema Bewerbung. Sicherlich gibt es Vorgehensweisen, die in dem einen oder anderen Punkt sinnvoller und besser sind.

Rubriken:

1.1 Standortanalyse in Sachen Berufsplanung

1.1.1 Checkliste Qualifikationen

1.2 Stellenangebote richtig nutzen 

1.3 Die schriftliche Bewerbung

1.4 Bewerbung verschickt - und dann? 

1.5 Tips für das Bewerbungsgespräch 

1.6 Der Arbeitsvertrag 


1.1 Standortanalyse in Sachen Berufsplanung 

Die Bewerbungsphase beginnt nicht erst mit der Bewerbung. Vorausgehen sollte ihr eine eigene Selbst- und Standortanalyse. Erst wenn Sie wissen, worin Ihre Stärken und Schwächen bestehen und Sie Ihre Berufswahl und Ihren Berufsweg an diesen ausgerichtet haben, können Sie im Beruf erfolgreich sein. Lassen Sie sich während der Bewerbungsphase nicht unter Druck setzen. Auch nicht durch gut gemeinte Ratschläge von Verwandten und Freunden. Bewerben Sie sich keinesfalls auf alle möglichen Stellenangebote, nur um schnell unterzukommen oder sich aufs Geratewohl zu verändern! Streben Sie stattdessen eine Stelle an, mit der sich Ihre persönlichen und beruflichen Ziele langfristig am besten verwirklichen lassen. Je nach Ihrer persönlichen Einstellung und Ihren Werten sind Sie für bestimmte Tätigkeiten bzw. Unternehmen grundsätzlich sehr gut geeignet, während Sie bei anderen völlig fehl am Platze und sehr schnell unzufrieden wären. 

Prüfen Sie z. B. kritisch, ob Sie hinsichtlich Ihrer Persönlichkeit eher zum Spezialisten mit einem fundierten Fachwissen in einem bestimmten Gebiet oder zum Generalisten mit solidem Grundwissen in vielen verschiedenen Bereichen neigen. Wie ausgeprägt sind Ihre Führungsqualitäten? Verfügen Sie über genügend Eigenmotivation? Sind Sie kontaktstark oder eher jemand, der wartet, bis andere auf ihn zugehen? Besitzen Sie analytische Stärken - eine hohe Frustrationstoleranz? Können Sie sich einer Sache intensiv widmen oder wünschen Sie sich eher eine abwechslungsreiche Tätigkeit? Diese und weitere Fragen tragen dazu bei, mehr über die eigenen Stärken und Schwächen zu erfahren. 

Betreiben Sie eine möglichst gründliche Standortanalyse. Beschaffen Sie sich Literatur zu diesem Thema. Beispielsweise finden Sie in DV-Job Literaturempfehlungen zur Karriereplanung. Ihr ganz persöhnliches Profil und den Umfang Ihrer IT-Kenntnisse können Sie anhand unserer Checkliste Qualifikationen zusammenstellen. Sprechen Sie mit guten Freunden und Partnern über Ihre beruflichen Ziele und Vorstellungen. Suchen Sie sich Gesprächspartner, die offen Ihre Meinung sagen, auch wenn das für Sie mit unangenehmen Überraschungen verbunden sein könnte. Wenn es Ihre Finanzlage zuläßt, ist es empfehlenswert, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Suchen Sie sich z.B. eine Personalberatung, die ihre Dienste auch Privatpersonen anbietet. In DV-Job finden Sie Hinweise auf das Leistungsspektrum verschiedener Personalberatungsunternehmen. 

1.2 Stellenangebote richtig nutzen 

Nach der Selbstanalyse erfolgt die Analyse des Stellenmarktes. Mit ihr gewinnen Sie Klarheit über das tatsächliche Angebot und erkennen mögliche Schwachstellen in Ihrem Ausbildungs- und Berufsweg. Zusätzlich zu Ihren Fachzeitschriften sollten Sie den Wirtschaftsteil einer Zeitung regelmäßig lesen. Hier erhalten Sie Informationen zu Entwicklungstendenzen verschiedener Branchen und erfahren Einzelheiten über bedeutende Aufträge oder Investitionsvorhaben einzelner Unternehmen. 

Lesen Sie alle für Sie auch nur entfernt in Frage kommenden Angebote aufmerksam durch. Beziehen Sie auch kleinere Unternehmen in die Analyse mit ein. Gerade als Berufseinsteiger haben sie dort oft die Chance, verschiedene Betätigungsfelder gründlich kennenzulernen. 

Eine gute, informative Stellenanzeige enthält folgende Angaben: 

  • Firmenprofil (Angaben über Unternehmen, Branche, Größe, Produkte und Dienstleistungen, Kundenkreis, Marktposition, Mitarbeiteranzahl, Führungsstil, Betriebsklima, etc.) 
  • exakte Berufsbezeichnung 
  • Stellen- und Bewerberprofil (Angaben über Aufgabenbereich, Stellung in der Organisationsstruktur, Kompetenz, Entwicklungschancen, 
  • Anforderungen fachlicher und persönlicher Art an den gesuchten Mitarbeiter, wie Ausbildung, Berufserfahrung, Alter, etc.) 
  • Angaben über Bezahlung, besondere betriebliche Leistungen 
  • Angaben über den Bewerbungsweg, über telefonische Vorabinformationen, Ansprechpartner etc. 

Notieren Sie die in im Anzeigentext enthaltenen Aussagen und vergleichen Sie diese Notizen mit Ihren eigenen Erwartungen, Wünschen, Kenntissen und Fähigkeiten. Prüfen Sie, ob die Stelle für Sie überhaupt interessant ist und ob Sie aus dem Firmenprofil, dem Stellen- und Bewerberprofil ausreichend Argumente für Ihre Bewerbung ableiten können. Anschließend verwerten Sie diese Informationen für Ihre Bewerbung. 

Noch eine Bemerkung zum Thema Chiffreanzeigen: Manchmal ist das anonyme Stellenangebot aus betrieblicher Sicht notwendig. Ein Unternehmen möchte damit beispielsweise vermeiden, daß die Mitbewerber Einblick in die eigene Mitarbeiterstruktur gewinnen. Bei Anzeigen, die über eine Personalberatung geschaltet werden, kann der Auftraggeber Sperrvermerke für Bewerber bestimmter Firmen festlegen, um diesen Einblick zu vermeiden. Eine seriöse Chiffreanzeige ist daran erkennbar, daß sie aussagefähige Informationen enthält. Oft kann eine Bewerbung auf eine solche Anzeige sehr lohnend sein, v. a., da Sie wegen der verbreiteten Befürchtung, daß sich der eigene Arbeitgeber hinter dem Chiffre verbirgt, mit weniger Mitbewerbern rechnen müssen. 


1.3 Die schriftliche Bewerbung 

Die schriftliche Bewerbung enthält standardmäßig Anschreiben, Lichtbild, Lebenslauf und Zeugnisse. Sofern es für die Position sinnvoll erscheint, sind Arbeitsproben, Praktikanachweise und Zertifikate für Zusatzqualifikationen beizufügen. Referenzen und Handschriftenproben werden nur auf ausdrückliche Anforderung beigelegt. Angesichts der Vielzahl von Bewerbungen, die nach der Stellenausschreibung von der Personalstelle bearbeitet werden müssen - in mittelständischen Betrieben gehen oft mehrere Hundert Bewerbungen ein - gewinnt die formale Gestaltung der Bewerbungsunterlagen immer mehr an Bedeutung. 

Äußere Form 

Denken Sie daran - Ihre Unterlagen sind Ihre Visitenkarte. Die äußere Form verweist auch auf Inhalte. Bei einer gelungenen Bewerbung wird vermutet, daß Sie andere Aufgaben ebenso gut lösen können. An Gestaltung und Aufbau Ihrer Bewerbungsunterlagen ist erkennbar, ob Sie einen Blick für das Wesentliche besitzen und Ihre Äußerungen ordentlich und übersichtlich darlegen können. 

Es existiert übrigens auch eine DIN-Norm für die äußere Form eines Bewerbungsschreibens (DIN 5008). Bei Bewerbungen im IT-Bereich, bei denen es kaum darauf ankommt, die Regeln für Geschäftsbriefe genau zu kennen, werden Personalleiter jedoch kaum auf die Einhaltung dieser Norm achten. Deshalb ist unser Musterbrief, der Ihnen die mögliche formale und inhaltliche Gestaltung eines Anschreibens veranschaulichen soll, auch nur an diese Richtlinie angelehnt. 

Sofern Sie mit einem Computer arbeiten, sollten Sie die Texte möglichst auf einem Laserdrucker ausgeben. Standardanschreiben sind zu vermeiden. Wie Sie trotz des Einsatzes moderner Textverarbeitungssysteme den Eindruck einer massenhaften Bewerbungsaktion vermeiden können, ist unter dem Absatz Anschreiben näher erläutert.

Sie können das Anschreiben und den Lebenslauf auch mit einer gut funktionierenden Schreibmaschine mit sauberem Typenrad und frischem Farbband erstellen. Anschreiben und Lebenslauf sind in einer gut lesbarer Schrifttype - keinesfalls schnörkelige Schmuckschriften - mit angemessenem, nicht zu engem Zeilendurchschuß anzufertigen. 

Zeugnisse nicht als Originale, sondern in Form einwandfreier Kopien beilegen, die keine grauen Schatten, schwarzen Punkte oder Streifen an den Rändern aufweisen. Mit ein wenig Sorgfalt lassen sich mit jedem besseren Kopiergerät Top-Unterlagen erzeugen. 

Zur ordentlichen Präsentation Ihrer Unterlagen verwenden Sie Bewerbungsschnellhefter in einer dezenten Farbe (weiß oder grau) mit einer Kunststoffklemme an der Seite - keine losen oder zusammengeklammerten Seiten. Stecken Sie die einzelnen Seiten nicht in Plastikfolien. Beizufügen sind: Schulabschlußzeugnis, Hochschulabschlußzeugnis, (falls das Studium nicht beendet wurde, Vordiplomzeugnis beilegen), Zeugnisse aus der Berufspraxis bzw. beruflichen oder persönlichen Weiterbildung (z. B. Fremdsprachenzertifikate anerkannter Sprachschulen). 

Erwähnen Sie das Fehlen wichtiger Unterlagen mit einer plausiblen Erklärung im Anschreiben. Während Sie Referenzen und Handschriftenproben nur bei ausdrücklicher Anforderung beifügen, empfiehlt es sich, aussagefähige Arbeitsproben freiwillig beizulegen. Wurden von Ihnen Artikel veröffentlicht - beispielsweise in DV-Fachzeitschriften - listen Sie diese in einem Veröffentlichungsverzeichnis auf. Umfangreiche Anlagen sind systematisch zu numerieren und erhalten eine Inhaltsübersicht. 

Verschicken Sie keine Unterlagen, denen man ansieht, daß Sie bereits woanders vorgelegen haben. Eindeutiges Erkennungsmerkmal: Der Daumenknick rechts in der Mitte der Seiten verrät, daß die Bewerbungsunterlagen schon eifrig durchblättert und begutachtet wurden. 

Als Papier nutzen Sie am besten Bankpostpapier bzw. 120g schweres Schreibpapier. 

Zum Postversand verwenden Sie möglichst weiße B4-Versandtüten mit pappverstärktem Rücken, die Sie unbedingt ausreichend frankieren müssen. Verwenden Sie Sondermarken. Sie ahnen nicht, wie viele Briefmarkensammler es gibt, denen Ihre Post allein deshalb positiv auffallen wird. 

Eine aussagefähige, individuelle Bewerbung braucht Zeit, das weiß jeder Personalchef. Bemühen Sie sich nicht, der Erste zu sein. Grundsätzlich sollten Sie sich innerhalb von 5 bis 10 Tagen nach Erhalt des Stellenangebots bewerben. Da die Bearbeitung von Bewerbungen oft ein langwieriger Prozeß ist, können Sie sich mit einer akzeptablen Begründung auch noch nach drei Wochen auf das Stellenangebot bewerben. Bei großen Internet-Stellenmärkten sind die Jobangebote ohnehin meist während der gesamten Bewerbungsphase online. Beziehen Sie im Bewerbungsschreiben auf den Tag, an dem Sie das Angebot im Internet gefunden haben. Plausibel sind Angaben über eine längere berufliche Abwesenheit, Urlaub oder die verspätete Kenntnis vom Stellenangebot. 

Anschreiben 

Angaben, die das Anschreiben enthalten sollte, sind im folgenden kurz aufgeführt. Details über die äußere Form sind in den Erläuterungen zu unserem Musterbrief beschrieben.

  • Anschrift des Absenders mit Telefonnummer 
  • Anschrift des Unternehmens (ohne "An"), gegebenenfalls mit dem Zusatz "Personalabteilung" und - falls angegeben - der Name und Titel (abgekürzt) des Ansprechpartners 
  • Ort und Datum (Ort - Komma - Datum, ohne "den", das Ganze rechtsbündig eingeben) 
  • in der Bezugszeile den Bezug auf die Stellenausschreibung mit Quelle und Datum (Fettdruck) 
  • die Anrede mit Namen des Ansprechpartners oder eine allgemein gefaßte Anrede 
  • den Textblock 
  • die eigenhändige Unterschrift (keine Kopie) 

Das Anschreiben darf keine Rechtschreib-, Zeichensetzungs-, Tippfehler oder ungünstige Silbentrennungen enthalten. Nach maximal sechs Zeilen sollte ein neuer Absatz beginnen. Ihre Sprache sollte höflich aber selbstbewußt sein. Verwenden Sie für Berichte über Ihren schulischen und beruflichen Werdegang stets Aktivverben, sie hinterlassen einen positiveren Eindruck als Passivformen. Statt "xy-Kenntnisse wurden mir vermittelt": "xy-Kenntnisse eignete ich mir ... an". Vermeiden Sie umständliche, bürokratische oder wissenschaftlich klingende Formulierungen und denken Sie immer daran: Zwei Sätze sind besser als einer. Logisch: Je höher die gewünschten Qualifikationen für die ausgeschriebene Stelle, desto mehr Informationen enthält Ihr Anschreiben. Aber achten Sie darauf, daß es nicht zu üppig ausfällt. Eine Schreibmaschinenseite Text ist in der Regel genug. Ein Absatz sollte maximal drei Sätze enthalten. 

Versenden Sie kein Anschreiben von der Stange. Beginnen Sie mit einer Begründung für Ihr Schreiben, bringen Sie darin Ihre Motivation für die Bewerbung auf genau diese Stelle und diesen Aufgabenbereich zum Ausdruck. Manchmal kann die Motivation auch aus den die Stellenbeschreibung ergänzenden Angaben abgeleitet werden, beispielweise bei einem Angebot auf Mitarbeiter-Beteiligung oder einem Unternehmen von einer bestimmten Betriebsgröße etc.. 

Grundsätzlich müssen Sie auf jede der in der Anzeige genannten Anforderungen eingehen. Wenn Ihnen eine Position zusagt, ist es in der Regel gar nicht so schwer, eine indirekte Beziehung zwischen Ihren Fähigkeiten und Qualifikationen und den aufgeführten Anforderungen herzustellen. Spezifizieren Sie Ihre Qualifikation ebenfalls indirekt. Behaupten Sie nicht einfach, daß Sie selbständig arbeiten, sondern beschreiben Sie die Bedingungen, die diesen Arbeitsstil für Sie selbstverständlich machen. Schreiben Sie nicht, daß Sie Organisationstalent besitzen, sondern erläutern Sie, wo Sie es einsetzen konnten: "Organisatorische Fähigkeiten stellte ich bei ... unter Beweis." Beschreiben Sie Ihre Qualifikation mit Adjektiven wie "selbständig, verantwortlich, umfangreich, umfassend", die Aufgaben mit "schwierig, komplex". Verwenden Sie bestimmte Reizwörter, d. h. Wörter, die etwas Negatives assoziieren - wie "Problem", "Schwierigkeit", "Unstimmigkeit" - möglichst nicht. 

Sofern es nicht unumgänglich ist, machen Sie keine Einschränkungen und relativieren Sie Ihre Aussagen niemals. Denn Sie verfehlen das Ziel, wenn Sie schreiben: "Meine Spanischkenntnisse sind gut, aber derzeit fehlt mir die nötige Sprachpraxis". Wenn Sie von einer Sache wirklich nicht sehr viel verstehen, läßt sich dies auch positiv zum Ausdruck bringen. Statt: "Die Programmiersprache xy beherrsche ich nur ein wenig" schreiben Sie: "In der Programmiersprache xy verfüge ich über ausbaufähige Grundkenntnisse." 

In gleicher Weise sprechen Sie die für Sie ungünstigen Phasen Ihres Werdegangs an. Benutzen Sie nicht Formulierungen wie "ich verlor meine Arbeitsstelle", sondern argumentieren Sie "das Aufgabengebiet entfiel,", statt "mir wurde gekündigt" schreiben Sie "die Abteilung wurde aufgelöst". 

Halten Sie sich folgendes stets vor Augen: Wer ein Stellenangebot aufgibt, hat ein Problem, das er von demjenigen, mit dem er die Stelle besetzen wird, gelöst haben möchte. Sie müssen in Ihrem Anschreiben deshalb den Eindruck erwecken, daß Sie dieses Problem lösen können und sollten nicht etwa zeigen, daß Sie selbst auch ein paar Probleme haben. 

Als Berufsanfänger müssen Sie glaubhaft machen, daß Sie aufgrund Ihres Studienschwerpunktes besonders für die Position geeignet sind und daß Sie in Praxisübungen, Betriebspraktika oder Ferienjobs vergleichbare Erfahrungen sammeln konnten. Daher können Sie sich problemlos in das neue Aufgabenfeld einarbeiten. Oft reichen vergleichbare Erfahrungen aus, um dem gewünschten Persönlichkeitsbild des neuen Mitarbeiters zu entsprechen. 

Ein heikles Thema: Gehaltswunsch. Wenn in einer Stellenanzeige eine Aufforderung enthalten ist, einen Gehaltswunsch zu äußern, genügt es zur Zeit nicht mehr zu formulieren: "Meine Gehaltsvorstellungen liegen im üblichen Rahmen." Sie sollten sich genaue Vorstellungen davon machen, was sie verdienen möchten, denn viele Unternehmen fordern diese Angaben in der Anzeige ausdrücklich an. Nennen Sie Ihre derzeitigen Gesamtbezüge (Gehalt inklusive zusätzlicher Leistungen) und gehen Sie davon aus, daß Sie 10, 15 bis 20 Prozent mehr verlangen können.

Das Anschreiben sollte mit einem Satz enden, in dem Sie zum Ausdruck bringen, daß Sie sich über die Einladung zu einem Gespräch sehr freuen würden. In manchen Situationen ist der frühestmögliche Eintrittstermin anzugeben, oder aufzuführen, zu welcher Uhrzeit bzw. ab welchem Datum sie telefonisch erreichbar sind. 

Lichtbild 

Ein aktuelles, einwandfreies Foto ist nicht aus dem Automaten zu erhalten, sondern nur beim Fotografen, der in der Regel zwei Motive anfertigt. Hier lassen sich auch die Negative deponieren und bei Bedarf weitere Abzüge bestellen. Farbfotos sind heutzutage üblich. Das korrekte Bewerbungsfoto-Format beträgt 50 mm in der Breite und 62 mm in der Höhe, maximal 60 mm mal 90 mm. Kleidung und Outfit sollten der Position entsprechend gewählt sein. Bei Frauen heißt das, sich auch an heißen Sommertagen nicht mit tiefem Ausschnitt ablichten zu lassen. 

Grundsätzlich empfiehlt es sich, ein leichtes Lächeln aufzulegen. Gerade wenn einem jemand noch nicht vertraut ist, wirkt ein lächelndes Antlitz sympathischer als ein ernst blickendes. Bei der Auswahl des am besten geeigneten Bildes sollten gute Freunde mitbestimmen dürfen, die Sie ohne die optische Täuschung des eigenen Spiegelbilds sehen. 

Der Eindruck, den Ihr Foto hinterläßt, ist nicht zu unterschätzen. Deshalb sollten Sie auf eine sorgfältige Anfertigung und Positionierung desselben achten. Das Foto entweder mittig, auf einen leeren A4-Bogen, vor den Lebenslauf heften, oder in die rechte obere Ecke des Lebenslaufs kleben. 

Das Bild auf der Rückseite mit Namen und Anschrift versehen, damit es, falls es sich löst, richtig zugeordnet werden kann. Bilder, die mit beidseitig klebender Folie befestigt wurden, können bei Rücksendung der Unterlagen problemlos gelöst und wiederverwendet werden. 

Lebenslauf 

Falls man es nicht ausdrücklich anders fordert, den Lebenslauf stets in tabellarischer Form verfassen. Das Standardschema liest sich wie folgt: 

1. Persönliche Daten: 
  • Name 
  • Anschrift mit Telefonnummer 
  • Geburtsdatum 
  • Geburtsort 
  • Staatsangehörigkeit 
  • Familienstand (verheiratet, ledig oder nicht-verheiratet) 
  • Religion 
2. Bildungsweg: 
  • Schulischer Bildungsweg 
  • Grundschule 
  • Hauptschule/Realschule/Gymnasium/Gesamtschule (jeweils mit Namen und Ort der Schulen) 
  • Datum Schulabschluß/Allgemeine Hochschulreife (bei Berufsanfängern) 
  • Studium 
  • Name und Ort der Universität/en, Schwerpunkte und Diplomarbeitsthema gegebenenfalls mit Namen bekannter Dozenten/Professoren 
  • Praktika/Praxisphasen während der Studienzeit 
  • Tag des Hochschulabschlußes mit zugesprochenem Titel und Gesamtnote 
  • Postgraduierte Studien 
3. Berufspraxis: 
  • Beruflicher Werdegang mit Abschlüssen (Firma, Abteilung, Aufgaben, Schwerpunkte, Projekte, Mitgliedschaften in Gremien, berufliche Weiterbildung mit Verweis auf Zertifikate/Zeugnisse in Anlage) 
  • Nebenberufliche Tätigkeiten 

4. Berufsnahe/sonstige Kenntnisse: 

  • Studien und Sprachaufenthalten (ab 4 Wochen) 
  • Gesellschaftliche Funktionen (z. B. Wehrdienst/Zivildienst) 
  • Sprachkenntnisse 
  • Besondere Fähigkeitsausweise (Vorträge auf Kongressen/Workshops etc.) 
  • Besondere Interessen 

Im Lebenslauf sollten nicht nur alle für die Position bedeutsamen Kenntnisse, Erfahrungen und ausgeübten Tätigkeiten aufgelistet werden, es sollten diese Fähigkeiten zusätzlich in ein, zwei Sätzen oder einigen Stichworten konkret beschrieben werden. So wird sich der Personalleiter oder Geschäftsführer leichter ein Bild von Ihrem Werdegang machen können. 

Führen Sie alle Fortbildungsmaßnahmen - auch die außerbetrieblichen - an. Gerade die lassen Ihre Eigeninitiative erkennen und unterstützen Ihre Bewerbung. 

Natürlich darf ein Lebenslauf keine "Lücken" aufweisen. Lückenlos bedeutet, längere Ausfallzeiten müssen unbedingt begründet sein - etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfallfolgen etc. Arbeitslosigkeit ist heutzutage kein Makel mehr, schreiben Sie aber besser "arbeitsuchend" statt "arbeitslos" in den Lebenslauf.

Bei sehr umfangreichen Lebensläufen können Sie den Angaben zur Person eine Seite 'Profil' (tabellarischer Kurzlebenslauf) voranstellen und darin eine thematische Gliederung vornehmen. 

Es empfiehlt sich, den Lebenslauf mit einem Textverarbeitungsprogramm zu schreiben. Der Text kann dann jeweils mit aktuellem Datum ausgedruckt werden. Achten Sie auf gleichmäßige Abstände zwischen den Absätzen und Spalten! Mehrere Seiten sollten nummeriert werden. Vergessen Sie eigenhändige Unterschrift, Ort und Datum nicht! 

Ein Muster-Lebenslauf veranschaulicht wie der Lebenslauf aussehen kann.

Zeugnisse 

Alle schulischen und beruflichen Bildungsabschnitte sind mit Zeugniskopien zu belegen, ebenso Ihre Beschäftigungsverhältnisse. Wo dies nicht möglich ist, fügen Sie eine Begründung auf einem gesonderten Blatt bei. 

Die Zeugniskopien sollten einwandfrei sein. Sie sind in chronologischer Reihenfolge abzuheften. 

Im Falle von (noch) nicht abgeschlossenen Studiengängen fügen Sie die Kopien des Vordiploms oder eine Übersicht bereits vorhandener Noten bzw. Vorschlagnoten bei. 

Berufsanfänger sollten außerdem Nachweise über Betriebspraktika, Ferienjobs oder Auslandsaufenthalte hinfügen, vor allem wenn diese eine freundliche Beurteilung des Abteilungsleiters enthalten. 

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ein einfaches Zeugnis enthält Angaben über die Art und Dauer der Beschäftigung, ein qualifiziertes Zeignis den ausführliche Nachweis über erbrachte Leistungen und die Beurteilung des Verhaltens des Arbeitnehmers. Das qualifizierte Zeugnis müssen Sie beim Ausscheiden ausdrücklich verlangen. Es ist aber nicht üblich, daß ein Arbeitnehmer nur ein einfaches Zeugnis erhält, dies könnte bei künftigen Arbeitgebern mit großer Skepsis aufgenommen werden. Das Zeugnis muß mit einem ordnungsgemäßgen Briefkopf ausgestattet sein, aus dem Name und Anschrift des Ausstellers erkennbar sind oder mit einem Firmenstempel versehen sein.

Das Zeugnis soll alle wesentlichen Angaben, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind, enthalten. Die Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen und vom verständigen Wohlwollen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein. Sie dürfen das Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren. 

Das wohlwollende, qualifizierte Zeugnis enthält folgende Angaben: 

Allgemeines:

  • Art des Zeugnisses (z.B. Zwischenzeugnis)
  • persönliche Daten mit Vorname, Name, gegebenenfalls akademischem Titel. Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers aufgenommen werden.
  • Berufsbezeichnung 
  • Dauer der Beschäftigung 
  • Ausstellungsdatum
  • handschriftliche Unterschrift

Aufgabenbeschreibung:

  • Angaben über alle Aufgaben und Veränderungen des Aufgabengebiets und des Arbeitsplatzes 
  • Darstellung der persönlichen Entwicklung oder Laufbahn mit Angabe der hierarchischen Positionen 
  • Beschreibung der einzelnen Aufgaben, Sonderaufgaben, konkreten Erfolge 
  • Besondere Kenntnisse, die über das eigentliche Arbeitsgebiet hinausreichen 
  • qualitative und quantitative Leistungsbeurteilung 

Leistungsbeurteilung:

  • Beurteilung der Arbeitsleistung mit Würdigung positiver Eigenschaften 
  • Beurteilung des persönlichen Einsatzes, Weiterbildungsinitiativen 
  • Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit, Loyalität, des Verhaltens gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten 
  • Führungsfähigkeit/Führungsverhalten (bei Führungskräften) 
  • Begründung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (bei Kündigung durch den Arbeitgeber darf der Kündigungsgrund nur im Falle von Strukturveränderungen, Nichtbedarf etc. genannt werden) 

Wohlwollender Abschluß:

  • Bedauern über Ausscheiden des Arbeitnehmers 
  • Dank für geleistete Arbeit 
  • Gute Wünsche für die Zukunft und den weiteren beruflichen Werdegang 

Für die abschließende Gesamtbeurteilung, die in keinem Zeugnis fehlen sollte, gelten folgende gebräuchliche Formulierungen: 

  • stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = sehr gut
  • stets zu unserer vollen Zufriedenheit = gut
  • stets zu unserer Zufriedenheit = befriedigend
  • zu unserer Zufriedenheit = ausreichend
  • im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit = mangelhaft
  • hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit zu erledigen = ungenügend

Es gehen immer mehr Firmen dazu über, von der angeführten Bewertungsart abzusehen. Sie benutzen freie Formulierungen für die Leistungs- und Persönlichkeitsbewertung. 

Neben den allgemeinen Beurteilungskriterien gibt es eine Vielzahl verschlüsselter Formulierungen, die im Zusammenhang interpretiert werden müssen. So wird der Ausdruck "ordnungsgemäß" für die Arbeit eines Buchhalters sehr positiv sein, bei vielen anderen Aufgaben wird damit jedoch vermittelt, daß jemand bürokratisch und ohne Eigeninitiative gearbeitet hat. Zeigte man sich "bemüht" oder hatte "Gelegenheit" bestimmte "Arbeiten zu erledigen", so ist damit gemeint, daß man erfolglos tätig war. 

Werden nur die Aufgaben des Mitarbeiters beschrieben, vielleicht noch sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten, die Beurteilung seiner Leistungen jedoch weggelassen, wertet dies ein Zeugnis ab. Gleiches gilt, wenn bei bestimmten Berufen die zu erwartenden Beurteilungen - beispielsweise bei Buchhaltern die Angabe "ordnungsgemäß", "zuverlässig" oder "korrekt" - fehlen. Enthält ein Zeugnis in wichtigen Punkten keine ausführliche Aufgabenbeschreibung und -bewertung (d. h. welche Aufgaben, wie gelöst, mit welchem Ergebnis), ist das Zeugnis unvollständig und unrichtig. Sie können - und sollten - ein solches Zeugnis anfechten. 

Je persönlicher und individueller das Zeugnis verfaßt ist, desto besser. Ein individuell gehaltener Abschluß, der das Bedauern des Arbeitgebers über Ihr Ausscheiden zum Ausdruck bringt, ist von besonderem Wert. 

Heutzutage ist es nicht ungewöhnlich, daß Sie aufgefordert werden, den Zeugnistext selbst zu entwerfen. Der Entwurf sollte lediglich die Aufgabenbeschreibung enthalten, die Beurteilung sollte der Arbeitgeber selbst verfassen. Eine Beurteilung ist umso besser, je mehr relevante Schlüsselwörter, wie "schwierige Arbeiten", "selbständig", "eigenverantwortlich", "Verantwortung", " Initiative", "Erfahrungen", "Sinn für das Wesentliche", etc., im Text vorkommen. 

Das Zeugnis sollte möglichst von einer ranghohen Person unterschrieben werden, am besten vom Geschäftsführer bzw. der Personalleitung. 

Enthält das Zeugnis unrichtige oder unvollständige Tatsachen oder fehlerhafte Beurteilungen, können Sie die Anfertigung eines neuen Zeugnisses verlangen. Dies sollten Sie unmittelbar nach Erhalt des Zeugnisses tun, dann hat der Arbeitgeber die Beweispflicht. Reagieren Sie erst später, liegt die Beweislast bei Ihnen. 

Wenden Sie sich zunächst direkt an den Vorgesetzten, der das Zeugnis verfaßt hat. Argumentieren Sie sachlich und machen Sie ihn auf die möglichen Konsequenzen, die ein schlechtes Arbeitszeugnis für Sie hat, aufmerksam. Sprechen Sie erst, wenn dies nicht fruchtet, Mitglieder der Personalabteilung mit dem Hinweis an, daß man Ihnen geraten habe, Ihre Rechte durch das Arbeitsgericht einzufordern. Falls Sie immer noch kein neues Zeugnis erwirken können, reichen Sie Klage beim Arbeitsgericht ein. Seien Sie sich darüber im Klaren, wie wichtig dieser qualifizierte Beschäftigungsnachweis für Ihren weiteren beruflichen Werdegang ist. 


1.4 Bewerbung verschickt - und dann? 

Sind die Unterlagen abgeschickt, beginnt das bange Warten, besonders, wenn es sich um einen Job handelt, den Sie sehr gerne hätten. Die erste Stufe zum Erfolg haben Sie mit einer aussagenfähigen Berwerbung bereits genommen. 

Bekunden Sie Ihr Interesse an der Position ruhig noch einmal: Fragen Sie nach 4 bis 6 Wochen bei dem Unternehmen nach dem Stand des Bewerbungsverfahrens. 

In den Unternehmen gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Auswahlverfahren, die genutzt werden, um die "Spreu vom Weizen" zu trennen. Dennoch spielt immer noch die Intuition eine große Rolle. Deshalb gehört stets etwas Glück dazu, in die engere Auswahl zu gelangen. Wurde Ihre Bewerbung kaum eines Blickes gewürdigt, erhalten Sie die Unterlagen meist recht schnell mit einer Standardabsage zurück. Gehörten Sie zur zweiten Wahl, wird das in einem persönlicheren Schreiben zum Ausdruck gebracht, oft verbunden mit der Empfehlung, sich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu bewerben oder dem Angebot einer anderen Position im Betrieb. Drei bis acht Kandidaten werden i. d. R. in das engere Auswahlverfahren einbezogen und eingeladen. 

Angesichts der derzeitigen ungleichen Relation von Stellensuchenden zu Stellenangeboten, muß man in der Regel eine ganze Reihe von Bewerbungen verschicken, um eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch zu erhalten. Wer bei mehreren, in Bezug auf Qualifikation und beruflichem Werdegang sehr passenden Angeboten immer wieder Absagen erhält, sollte Unterlagen und Anschreiben noch einmal gründlich überarbeiten. Sind darin Widersprüche enthalten, Punkte, die möglicherweise abschrecken? Werden Qualifizierungen und Fähigkeiten nicht richtig begründet? Es empfiehlt sich, die Texte Freunden oder Bekannten vorzulegen, die bereits Erfolge mit ihren Bewerbungsschreiben verzeichnen konnten und Hinweise für Verbesserungen geben können. 


1.5 Tips für das Bewerbungsgespräch 

Wenn Sie eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch erhalten, zählen Sie zu den Glücklichen, denen eine weitere Chance gewährt wird. Es ist wichtig, sich intensiv auf das Gespräch vorzubereiten. Dadurch verfügen Sie im Gepräch auch bei schwierigen Fragen über eine größere innere Sicherheit. Rechnen Sie nicht unbedingt damit, daß das erste Gespräch gleich erfolgreich verläuft. Meist bedarf es dazu wie in vielen anderen Dingen einiger Übung. 

Informationen zum Unternehmen

Zunächst informieren Sie sich ausführlich über das Unternehmen. Besonders wenn Sie eine hochqualifizierte Positionen anstreben. Hilfreich ist ein Blick in eines der folgenden Nachschlagwerke, die in allen größeren Bibliotheken zu finden sind: 

  • Handbuch der Großunternehmen 1997 
  • Mittelständische Unternehmen 
  • Firmen der neuen Bundesländer 
  • Verbände, Behörden, Organisationen der Wirtschaft (alle bisher genannten Werke aus dem Hoppenstedt-Verlag) 
  • ISIS Software & Firmen Index 
  • Wer liefert was? 
  • Im Internet: Firmendatenbanken und Pressearchive von *genios# und *gbi# 

Größere Unternehmen unterhalten oft eine Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit. Hier sind Geschäftsberichte und andere Materialien erhältlich. Informationen können auch bei den Verbänden der Branchen sowie den Kammern von Industrie, Handel und Handwerk eingeholt werden. Verschaffen Sie sich außerdem beim Besuch der einen oder anderen EDV-Messe einen Eindruck von potentiellen Arbeitgebern. 

Vielleicht lassen sich über Ihren Bekanntenkreis einige zusätzliche Informationen über das Unternehmen oder das Aufgabengebiet in Erfahrung bringen. Nutzen Sie alle Quellen, die Ihnen einfallen, um eine bessere Vorstellung zu erhalten, was Sie in der Position erwartet. 

Gesprächsverlauf 

Der Verlauf eines Bewerbungsgesprächs ist ebenso wie die schriftliche Bewerbung oft von gewissen Standards geprägt. Er ist häufig in etwa wie folgt strukturiert: 

  • Einleitungsphase (warming-up-Phase) 
  • Selbstvorstellung von Interviewer und Bewerber 
  • Lebenslaufanalyse sowie biographiebezogene Fragen 
  • Vorstellen des Unternehmens 
  • Informationen über Tätigkeit und Aufgabengebiet 
  • Gesprächsabschluß mit Verbleib 

Je nach Unternehmen und der Ranghöhe der zu besetzenden Position sind ein oder mehrere Personen (z. B. Personalleiter und künftiger Vorgesetzter oder Geschäftsführer und jemand, der das Aufgabengebiet genau kennt) an dem Gespräch beteiligt. 

Verhaltensregeln 

Nehmen Sie sich nicht etwa vor, bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen. Wer sich beispielsweise häufig unbewußt ins Haar faßt oder die Nasen reibt wird damit nicht einfach aufhören, nur weil er es sich vorgenommen hat. Sinnvoller ist es, stattdessen etwas anderes zu tun. Beschließen Sie beispielsweise die Hände in dieser und jener Position zu halten, zu der sie, sollten sie den alten Gewohnheiten folgen, jederzeit wieder zurückgeführt werden können. 

Ihre Kleidung wählen Sie der Position und Branche entsprechend aus, eher etwas konservativer, als es von Ihnen erwartet wird. Entscheiden Sie sich für dezente Farbtöne. Frauen sollten nicht versuchen, durch ihre Aufmachung aufzufallen. Die Rocklänge sollte nicht zu kurz sein. 

Eine Notwendigkeit ist, daß man sich in seiner Kleidung wohlfühlt. Gegebenenfalls tragen Sie das eine oder andere Stück zuvor ein wenig ein, wenn die Zeit bis zum Termin noch ausreicht. Vermeiden Sie es, mit brandneu gekauften Sachen zu erscheinen. 

Schätzen Sie die Anfahrtszeit richtig ein. Seien Sie am besten 15 Minuten früher am Ort. Dann können Sie einen abgelegenen Raum noch rechtzeitig auffinden, sich sammeln oder das Gebäude, in dem Sie vielleicht künftig arbeiten werden, ein wenig genauer betrachten. Vielleicht fällt Ihnen dabei etwas passendes für die Einleitungsphase des Vorstellungsgesprächs ein. 

Der erste und der letzte Eindruck bleiben besonders gut im Gedächtnis haften. Achten Sie auf die Körpersprache. Nehmen Sie auf dem Ihnen angebotenen Stuhl die ganze Sitzfläche ein. Sitzen Sie aufrecht aber bequem und behalten Sie mit beiden Füßen Bodenkontakt. Blicken Sie Ihrem jeweiligen Gesprächspartner offen in die Augen. 

Seien Sie während des Gesprächs selbstsicher und bleiben Sie stets sachlich. Wenn Sie unsicher werden, versuchen Sie nicht, es zu überspielen. Sagen Sie ruhig, was Sie empfinden, Ihr Gegenüber hat vermutlich einmal ganz ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Sie sehr gut verstehen. Ihnen hilft das, wieder sicherer zu werden. Seien Sie Sie selbst. Offenheit, Echtheit und Glaubwürdigkeit zahlen sich im Vorstellungsgespräch aus. Einfluß gewinnen Sie am besten, wenn es Ihnen gelingt, eine menschliche Beziehung zu Ihrem Gesprächspartner aufzubauen. 

Führen Sie keine langen Monologe, sondern fassen Sie sich kurz. Kleine Fehler zu benennen ist durchaus erlaubt. Falls Sie größere Schwächen haben, sollte Sie es Ihrem künftigen Arbeitgeber überlassen, diese herausfinden. 

Inhaltliche Gesprächsvorbereitung 

Im Bewerbungsgespräch müssen Sie vor allen Dingen Überzeugungsarbeit leisten. Beantworten Sie sich zunächst folgende Fragen: 

Was will ich erreichen? 

Was spricht für mich? 

Was spricht evtl. gegen mich? 

Wie führe ich den Nachweis? 

Wie begegne ich eventuellen Einwänden? 

Eine erste Kurzdarstellung, die Zusammenfassung Ihres Lebenslaufs, sollte nicht länger als anderthalb Minuten dauern. Sie ist flüssig und interessant vorzutragen. Auf jeden Fall müssen Sie einen zusammenhängenden, klar verständlichen, widerspruchsfreien Bericht über Ihre bisherigen Tätigkeiten und die Gründe ihrer Beendigung geben können. 

Bezüglich der angebotenen Stelle ist es ratsam, Ihre Präsentation folgendermaßen zu gliedern: 

1. Formulieren Sie Ihren Standpunkt:

Ich halte mich für geeignet, die angebotene Position auszufüllen 

2. Liefern Sie Argumente dazu:

Ich besitze die geforderten Kenntnisse ..., Fähigkeiten ..., Erfahrungen ... 

3. Belegen Sie dies mit Beispielen:

Bei der und der Aufgabe konnte ich diese und jene Fähigkeiten unter Beweis stellen 

Das Zeugnis der Firma xy belegt meine Qualifikation für ... 

4. Begegnen Sie möglichen Einwänden:

Bei dieser Gelegenheit konnte ich einen großen Verantwortungsbereich übernehmen 

5. Ziehen Sie ein Resümee:

Das Ganze ermöglicht mir, den Aufgabenbereich voll zu erfüllen. 

Zu einer gründlichen Vorbereitung gehört auch die Vorbereitung auf häufig gestellte Fragen, wie z. B.: 

Weshalb wählten Sie diesen Beruf/Ausbildungsweg?

Weshalb möchten Sie gerade zu uns?

Was interessiert Sie an der Position am meisten, was weniger?

Wie steht Ihr Partner/Ihre Familie zu der Entscheidung?

Was wissen Sie über unser Unternehmen?

Welche besondere Qualifikation besitzen Sie für die Stelle?

Wie würde ein guter Freund Sie beschreiben?

Nennen Sie Ihre größten Erfolge!

Was sind die Schwachpunkte in Ihrem Lebenslauf?

Was möchten Sie in fünf Jahren tun?

Worauf legen Sie Wert in Ihrem Beruf?

Was mißfiel Ihnen bei Ihrer letzten Tätigkeit?

Wieviel möchten Sie verdienen?

Wie lange werden Sie brauchen, bis Sie richtig eingearbeitet sind?

Sprechen Sie Ihre Gedanken laut vor sich hin, dann merken Sie am besten, bei welchen Punkten Sie stocken, welche Formulierungen linkisch und wenig überzeugend klingen oder wo Sie sich möglicherweise widersprechen. Inszenieren Sie die mögliche Gesprächssituation zusätzlich mit vertrauten Freunden. 

Wie in einem Verkaufsgespräch gilt auch für das Bewerbungsgespräch: Äußern Sie Ihre Argumente nicht zu früh. Beginnen Sie mit dem zweitbesten Argument und heben Sie sich das beste zum Schluß auf. Rechnen Sie damit, daß Ihr Gegenüber versuchen wird, das schwächste Argument zu kritisieren. Sehen Sie in den möglichen Einwänden Ihres Gesprächspartners eine Chance, denn hinter jedem echten Einwand steckt Interesse bzw. der Wunsch nach einer Verständnishilfe. 

Ganz wichtig: In einem Vorstellungsgespräch sollten Sie möglichst keine Werturteile äußern. Falls es unumgänglich ist, prüfen Sie zunächst die Bedingungen, unter denen solche Urteile gerechtfertigt erscheinen. Beschreiben Sie Bedingungen und Urteil, in Formulierungen wie "einerseits ... andererseits ...". 

Urteilen Sie keinesfalls negativ über frühere Chefs und ehemalige Kollegen. Wenn Sie im Inneren immer noch Groll gegen jemanden hegen, arbeiten Sie jetzt daran, ihn loszuwerden. 

Bereiten Sie sich ebenso gut auf Fragen vor, die SIE von Ihrem Gegenüber beantwortet wissen möchten. Schließlich müssen Sie herausfinden, ob die angebotene Stelle die richtige für Sie ist. Stellen Sie Fragen zum künftigem Arbeits- und Verantwortungsbereich, zu Aufstiegs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, zu Kollegen und Vorgesetzten. Zeigen Sie durch konkrete Fragen zu einzelnen Geschäftsbereichen oder künftigen Entwicklungen des Unternehmens, daß Sie über die Firma, in der Sie arbeiten möchten, informiert sind. 

Gehaltswunsch 

Bereiten Sie sich gut auf die Frage vor, welches Gehalt Sie erwarten. Um Ihren Gehaltswunsch zu ermitteln, berücksichtigen Sie alle Bezüge Ihrer bisherigen Position einschließlich geldwerter Vorteile wie Dienstwagen, betriebliche Altersversorgung und Einnahmen aus Mitarbeiterbeteiligungen. Die Summe sollte 5 bis 20 % über Ihrem letzten Gehalt liegen bzw. an den marktüblichen Gehältern und Ihrem Leistungsvermögen orientiert sein. Auskünfte über übliche Gehälter erfährt man über die Berufsverbände.

Wenn Sie im Gespräch gefragt werden, was Sie verdienen möchten, nennen Sie den Betrag mit fester Stimme, ohne Einschränkung, Relativierung oder Rechtfertigung. Auf Wunsch erläutern und begründen Sie Ihre Gehaltsvorstellung. 

Einschätzung des Gesprächs 

Ein positiv verlaufendes Vorstellungsgespräch erinnert an andere angenehme Gesprächssituationen. Es schafft und hinterläßt bei den Teilnehmern eine positive Stimmung. Diese spürt man bei der Verabschiedung, die freundlich und gelöst verläuft. Bedanken Sie sich am Ende für das Gespräch und fragen Sie, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. 

In einer Art Nachbereitung replizieren Sie die erlebte Situation noch einmal. Machen Sie sich schriftliche Notizen zu folgenden Fragen: 

1. Was habe ich gut gemacht? 

2. Was kann ich beim nächsten Mal besser, d. h. anders machen? 

3. Welchen Eindruck hatte ich von meinem Gegenüber? 

Bedenken Sie, welche Vor- und Nachteile für Sie mit dem Stellenantritt verbunden wären. 

Falls Sie eine Absage erhalten, fragen Sie ruhig nach, woran es gelegen hat, daß man sich nicht für Sie entschieden hat. Oft ergeben sich daraus nützliche Hinweise, was Sie beim nächsten Mal anders machen können, um schließlich die Stelle zu bekommen, die Sie sich wünschen. 


1.6 Der Arbeitsvertrag 

Folgende Ausführungen müssen im Arbeitsvertrag schriftlich niedergelegt sein: 

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien 
  • der genaue Eintrittstermin und - bei befristeten Arbeitsverhältnissen - präzise Angaben über den Zeitraum der Anstellung 
  • der Arbeitsort oder die Feststellung, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann 
  • die exakte Berufsbezeichnung sowie eine kurze Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeiten 
  • die vereinbarte Arbeitszeit 
  • Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts sowie eine Aufführung aller Sonderzahlungen 
  • die Anzahl der Urlaubstage 
  • Dauer der Probezeit (üblich sind 6 Monate) und die Kündigungsfristen 
  • Allgemeine Hinweise zu Tarif-, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen 
  • Bei Auslandstätigkeiten sollten die Dauer des Aufenthaltes, die Angabe der Währung, in der das Arbeitsentgelt ausbezahlt wird, sowie die Bedingungen für die Rückkehr - sprich den Wiedereinstieg nach Ablauf der Auslandstätigkeit - vertraglich geregelt sein 

Eine haarige Angelegenheit sind oftmals die sogenannten Nebenabreden. Hierzu zählen alle individuell getroffenen Vereinbarungen, wie zum Beispiel zusätzliche Urlaubstage, die Vergütung von Überstunden und Sonderzahlungen. Sofern die einzelnen Abmachungen nicht schriftlich und ganz konkret im Arbeitsvertrag festgehalten sind, könnte sich später an deren Auslegung ein Konflikt entzünden. Mündlichen Vereinbarungen können im Konfliktfall nachträglich kaum nachgewiesen werden. Falls keine Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen.

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