| Unter den folgenden Rubriken finden Sie viele
         nützliche Hinweise und Informationen rund um das Thema
         Bewerbung. Sicherlich gibt es Vorgehensweisen, die in dem
         einen oder anderen Punkt sinnvoller und besser sind. Rubriken: 
            1.1.1 Checkliste
            Qualifikationen 
         
          
 1.1 Standortanalyse in
         Sachen Berufsplanung Die Bewerbungsphase beginnt nicht erst mit der Bewerbung.
         Vorausgehen sollte ihr eine eigene Selbst- und
         Standortanalyse. Erst wenn Sie wissen, worin Ihre
         Stärken und Schwächen bestehen und Sie Ihre
         Berufswahl und Ihren Berufsweg an diesen ausgerichtet haben,
         können Sie im Beruf erfolgreich sein. Lassen Sie sich
         während der Bewerbungsphase nicht unter Druck setzen.
         Auch nicht durch gut gemeinte Ratschläge von Verwandten
         und Freunden. Bewerben Sie sich keinesfalls auf alle
         möglichen Stellenangebote, nur um schnell unterzukommen
         oder sich aufs Geratewohl zu verändern! Streben Sie
         stattdessen eine Stelle an, mit der sich Ihre
         persönlichen und beruflichen Ziele langfristig am
         besten verwirklichen lassen. Je nach Ihrer persönlichen
         Einstellung und Ihren Werten sind Sie für bestimmte
         Tätigkeiten bzw. Unternehmen grundsätzlich sehr
         gut geeignet, während Sie bei anderen völlig fehl
         am Platze und sehr schnell unzufrieden wären.  Prüfen Sie z. B. kritisch, ob Sie hinsichtlich Ihrer
         Persönlichkeit eher zum Spezialisten mit einem
         fundierten Fachwissen in einem bestimmten Gebiet oder zum
         Generalisten mit solidem Grundwissen in vielen verschiedenen
         Bereichen neigen. Wie ausgeprägt sind Ihre
         Führungsqualitäten? Verfügen Sie über
         genügend Eigenmotivation? Sind Sie kontaktstark oder
         eher jemand, der wartet, bis andere auf ihn zugehen?
         Besitzen Sie analytische Stärken - eine hohe
         Frustrationstoleranz? Können Sie sich einer Sache
         intensiv widmen oder wünschen Sie sich eher eine
         abwechslungsreiche Tätigkeit? Diese und weitere Fragen
         tragen dazu bei, mehr über die eigenen Stärken und
         Schwächen zu erfahren.  Betreiben Sie eine möglichst gründliche
         Standortanalyse. Beschaffen Sie sich Literatur zu diesem
         Thema. Beispielsweise finden Sie in DV-Job
         Literaturempfehlungen zur Karriereplanung. Ihr ganz
         persöhnliches Profil und den Umfang Ihrer IT-Kenntnisse
         können Sie anhand unserer Checkliste
         Qualifikationen zusammenstellen. Sprechen Sie mit guten
         Freunden und Partnern über Ihre beruflichen Ziele und
         Vorstellungen. Suchen Sie sich Gesprächspartner, die
         offen Ihre Meinung sagen, auch wenn das für Sie mit
         unangenehmen Überraschungen verbunden sein könnte.
         Wenn es Ihre Finanzlage zuläßt, ist es
         empfehlenswert, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
         Suchen Sie sich z.B. eine Personalberatung, die ihre Dienste
         auch Privatpersonen anbietet. In DV-Job finden Sie Hinweise
         auf das Leistungsspektrum verschiedener
         Personalberatungsunternehmen.  1.2 Stellenangebote richtig
         nutzen Nach der Selbstanalyse erfolgt die Analyse des
         Stellenmarktes. Mit ihr gewinnen Sie Klarheit über das
         tatsächliche Angebot und erkennen mögliche
         Schwachstellen in Ihrem Ausbildungs- und Berufsweg.
         Zusätzlich zu Ihren Fachzeitschriften sollten Sie den
         Wirtschaftsteil einer Zeitung regelmäßig lesen.
         Hier erhalten Sie Informationen zu Entwicklungstendenzen
         verschiedener Branchen und erfahren Einzelheiten über
         bedeutende Aufträge oder Investitionsvorhaben einzelner
         Unternehmen.  Lesen Sie alle für Sie auch nur entfernt in Frage
         kommenden Angebote aufmerksam durch. Beziehen Sie auch
         kleinere Unternehmen in die Analyse mit ein. Gerade als
         Berufseinsteiger haben sie dort oft die Chance, verschiedene
         Betätigungsfelder gründlich
         kennenzulernen.  Eine gute, informative Stellenanzeige enthält
         folgende Angaben:  
            Firmenprofil (Angaben über Unternehmen, Branche,
            Größe, Produkte und Dienstleistungen,
            Kundenkreis, Marktposition, Mitarbeiteranzahl,
            Führungsstil, Betriebsklima, etc.) exakte Berufsbezeichnung Stellen- und Bewerberprofil (Angaben über
            Aufgabenbereich, Stellung in der Organisationsstruktur,
            Kompetenz, Entwicklungschancen, Anforderungen fachlicher und persönlicher Art an
            den gesuchten Mitarbeiter, wie Ausbildung,
            Berufserfahrung, Alter, etc.) Angaben über Bezahlung, besondere betriebliche
            Leistungen Angaben über den Bewerbungsweg, über
            telefonische Vorabinformationen, Ansprechpartner
            etc.  Notieren Sie die in im Anzeigentext enthaltenen Aussagen
         und vergleichen Sie diese Notizen mit Ihren eigenen
         Erwartungen, Wünschen, Kenntissen und Fähigkeiten.
         Prüfen Sie, ob die Stelle für Sie überhaupt
         interessant ist und ob Sie aus dem Firmenprofil, dem
         Stellen- und Bewerberprofil ausreichend Argumente für
         Ihre Bewerbung ableiten können. Anschließend
         verwerten Sie diese Informationen für Ihre
         Bewerbung.  Noch eine Bemerkung zum Thema Chiffreanzeigen: Manchmal
         ist das anonyme Stellenangebot aus betrieblicher Sicht
         notwendig. Ein Unternehmen möchte damit beispielsweise
         vermeiden, daß die Mitbewerber Einblick in die eigene
         Mitarbeiterstruktur gewinnen. Bei Anzeigen, die über
         eine Personalberatung geschaltet werden, kann der
         Auftraggeber Sperrvermerke für Bewerber bestimmter
         Firmen festlegen, um diesen Einblick zu vermeiden. Eine
         seriöse Chiffreanzeige ist daran erkennbar, daß
         sie aussagefähige Informationen enthält. Oft kann
         eine Bewerbung auf eine solche Anzeige sehr lohnend sein, v.
         a., da Sie wegen der verbreiteten Befürchtung,
         daß sich der eigene Arbeitgeber hinter dem Chiffre
         verbirgt, mit weniger Mitbewerbern rechnen
         müssen.  1.3 Die schriftliche
         Bewerbung
Die schriftliche Bewerbung enthält
         standardmäßig Anschreiben, Lichtbild,
         Lebenslauf und Zeugnisse. Sofern es für die
         Position sinnvoll erscheint, sind Arbeitsproben,
         Praktikanachweise und Zertifikate für
         Zusatzqualifikationen beizufügen. Referenzen und
         Handschriftenproben werden nur auf ausdrückliche
         Anforderung beigelegt. Angesichts der Vielzahl von
         Bewerbungen, die nach der Stellenausschreibung von der
         Personalstelle bearbeitet werden müssen - in
         mittelständischen Betrieben gehen oft mehrere Hundert
         Bewerbungen ein - gewinnt die formale Gestaltung der
         Bewerbungsunterlagen immer mehr an Bedeutung.  Äußere Form Denken Sie daran - Ihre Unterlagen sind Ihre
         Visitenkarte. Die äußere Form verweist auch auf
         Inhalte. Bei einer gelungenen Bewerbung wird vermutet,
         daß Sie andere Aufgaben ebenso gut lösen
         können. An Gestaltung und Aufbau Ihrer
         Bewerbungsunterlagen ist erkennbar, ob Sie einen Blick
         für das Wesentliche besitzen und Ihre
         Äußerungen ordentlich und übersichtlich
         darlegen können.  Es existiert übrigens auch
         eine DIN-Norm für die äußere Form eines
         Bewerbungsschreibens (DIN 5008). Bei Bewerbungen im
         IT-Bereich, bei denen es kaum darauf ankommt, die Regeln
         für Geschäftsbriefe genau zu kennen, werden
         Personalleiter jedoch kaum auf die Einhaltung dieser Norm
         achten. Deshalb ist unser Musterbrief, der Ihnen die
         mögliche formale und inhaltliche Gestaltung eines
         Anschreibens veranschaulichen soll, auch nur an diese
         Richtlinie angelehnt.  Sofern Sie mit einem Computer
         arbeiten, sollten Sie die Texte möglichst auf einem
         Laserdrucker ausgeben. Standardanschreiben sind zu
         vermeiden. Wie Sie trotz des Einsatzes moderner
         Textverarbeitungssysteme den Eindruck einer massenhaften
         Bewerbungsaktion vermeiden können, ist unter dem Absatz
         Anschreiben näher erläutert. Sie können das Anschreiben und den Lebenslauf auch
         mit einer gut funktionierenden Schreibmaschine mit sauberem
         Typenrad und frischem Farbband erstellen. Anschreiben und
         Lebenslauf sind in einer gut lesbarer Schrifttype -
         keinesfalls schnörkelige Schmuckschriften - mit
         angemessenem, nicht zu engem Zeilendurchschuß
         anzufertigen.  Zeugnisse nicht als Originale, sondern in Form
         einwandfreier Kopien beilegen, die keine grauen Schatten,
         schwarzen Punkte oder Streifen an den Rändern
         aufweisen. Mit ein wenig Sorgfalt lassen sich mit jedem
         besseren Kopiergerät Top-Unterlagen erzeugen.  Zur ordentlichen Präsentation Ihrer Unterlagen
         verwenden Sie Bewerbungsschnellhefter in einer dezenten
         Farbe (weiß oder grau) mit einer Kunststoffklemme an
         der Seite - keine losen oder zusammengeklammerten Seiten.
         Stecken Sie die einzelnen Seiten nicht in Plastikfolien.
         Beizufügen sind: Schulabschlußzeugnis,
         Hochschulabschlußzeugnis, (falls das Studium nicht
         beendet wurde, Vordiplomzeugnis beilegen), Zeugnisse aus der
         Berufspraxis bzw. beruflichen oder persönlichen
         Weiterbildung (z. B. Fremdsprachenzertifikate anerkannter
         Sprachschulen).  Erwähnen Sie das Fehlen wichtiger Unterlagen mit
         einer plausiblen Erklärung im Anschreiben. Während
         Sie Referenzen und Handschriftenproben nur bei
         ausdrücklicher Anforderung beifügen, empfiehlt es
         sich, aussagefähige Arbeitsproben freiwillig
         beizulegen. Wurden von Ihnen Artikel veröffentlicht -
         beispielsweise in DV-Fachzeitschriften - listen Sie diese in
         einem Veröffentlichungsverzeichnis auf. Umfangreiche
         Anlagen sind systematisch zu numerieren und erhalten eine
         Inhaltsübersicht.  Verschicken Sie keine Unterlagen, denen man ansieht,
         daß Sie bereits woanders vorgelegen haben. Eindeutiges
         Erkennungsmerkmal: Der Daumenknick rechts in der Mitte der
         Seiten verrät, daß die Bewerbungsunterlagen schon
         eifrig durchblättert und begutachtet wurden.  Als Papier nutzen Sie am besten Bankpostpapier bzw. 120g
         schweres Schreibpapier.  Zum Postversand verwenden Sie möglichst weiße
         B4-Versandtüten mit pappverstärktem Rücken,
         die Sie unbedingt ausreichend frankieren müssen.
         Verwenden Sie Sondermarken. Sie ahnen nicht, wie viele
         Briefmarkensammler es gibt, denen Ihre Post allein deshalb
         positiv auffallen wird.  Eine aussagefähige, individuelle Bewerbung braucht
         Zeit, das weiß jeder Personalchef. Bemühen Sie
         sich nicht, der Erste zu sein. Grundsätzlich sollten
         Sie sich innerhalb von 5 bis 10 Tagen nach Erhalt des
         Stellenangebots bewerben. Da die Bearbeitung von Bewerbungen
         oft ein langwieriger Prozeß ist, können Sie sich
         mit einer akzeptablen Begründung auch noch nach drei
         Wochen auf das Stellenangebot bewerben. Bei großen
         Internet-Stellenmärkten sind die Jobangebote ohnehin
         meist während der gesamten Bewerbungsphase online.
         Beziehen Sie im Bewerbungsschreiben auf den Tag, an dem Sie
         das Angebot im Internet gefunden haben. Plausibel sind
         Angaben über eine längere berufliche Abwesenheit,
         Urlaub oder die verspätete Kenntnis vom
         Stellenangebot.  Anschreiben Angaben, die das Anschreiben
         enthalten sollte, sind im folgenden kurz aufgeführt.
         Details über die äußere Form sind in den
         Erläuterungen zu unserem Musterbrief
         beschrieben. 
            Anschrift des Absenders mit Telefonnummer Anschrift des Unternehmens (ohne "An"),
            gegebenenfalls mit dem Zusatz "Personalabteilung" und -
            falls angegeben - der Name und Titel (abgekürzt) des
            Ansprechpartners Ort und Datum (Ort - Komma - Datum, ohne "den", das
            Ganze rechtsbündig eingeben) in der Bezugszeile den Bezug auf die
            Stellenausschreibung mit Quelle und Datum
            (Fettdruck) die Anrede mit Namen des Ansprechpartners oder eine
            allgemein gefaßte Anrede den Textblock die eigenhändige Unterschrift (keine
            Kopie)  Das Anschreiben darf keine Rechtschreib-,
         Zeichensetzungs-, Tippfehler oder ungünstige
         Silbentrennungen enthalten. Nach maximal sechs Zeilen sollte
         ein neuer Absatz beginnen. Ihre Sprache sollte höflich
         aber selbstbewußt sein. Verwenden Sie für
         Berichte über Ihren schulischen und beruflichen
         Werdegang stets Aktivverben, sie hinterlassen einen
         positiveren Eindruck als Passivformen. Statt "xy-Kenntnisse
         wurden mir vermittelt": "xy-Kenntnisse eignete ich mir ...
         an". Vermeiden Sie umständliche, bürokratische
         oder wissenschaftlich klingende Formulierungen und denken
         Sie immer daran: Zwei Sätze sind besser als einer.
         Logisch: Je höher die gewünschten Qualifikationen
         für die ausgeschriebene Stelle, desto mehr
         Informationen enthält Ihr Anschreiben. Aber achten Sie
         darauf, daß es nicht zu üppig ausfällt. Eine
         Schreibmaschinenseite Text ist in der Regel genug. Ein
         Absatz sollte maximal drei Sätze enthalten.  Versenden Sie kein Anschreiben von der Stange. Beginnen
         Sie mit einer Begründung für Ihr Schreiben,
         bringen Sie darin Ihre Motivation für die Bewerbung auf
         genau diese Stelle und diesen Aufgabenbereich zum Ausdruck.
         Manchmal kann die Motivation auch aus den die
         Stellenbeschreibung ergänzenden Angaben abgeleitet
         werden, beispielweise bei einem Angebot auf
         Mitarbeiter-Beteiligung oder einem Unternehmen von einer
         bestimmten Betriebsgröße etc..  Grundsätzlich müssen Sie auf jede der in
         der Anzeige genannten Anforderungen eingehen. Wenn Ihnen
         eine Position zusagt, ist es in der Regel gar nicht so
         schwer, eine indirekte Beziehung zwischen Ihren
         Fähigkeiten und Qualifikationen und den
         aufgeführten Anforderungen herzustellen. Spezifizieren
         Sie Ihre Qualifikation ebenfalls indirekt. Behaupten Sie
         nicht einfach, daß Sie selbständig arbeiten,
         sondern beschreiben Sie die Bedingungen, die diesen
         Arbeitsstil für Sie selbstverständlich machen.
         Schreiben Sie nicht, daß Sie Organisationstalent
         besitzen, sondern erläutern Sie, wo Sie es einsetzen
         konnten: "Organisatorische Fähigkeiten stellte ich bei
         ... unter Beweis." Beschreiben Sie Ihre Qualifikation mit
         Adjektiven wie "selbständig, verantwortlich,
         umfangreich, umfassend", die Aufgaben mit "schwierig,
         komplex". Verwenden Sie bestimmte Reizwörter, d. h.
         Wörter, die etwas Negatives assoziieren - wie
         "Problem", "Schwierigkeit", "Unstimmigkeit" - möglichst
         nicht.  Sofern es nicht unumgänglich ist, machen Sie keine
         Einschränkungen und relativieren Sie Ihre Aussagen
         niemals. Denn Sie verfehlen das Ziel, wenn Sie schreiben:
         "Meine Spanischkenntnisse sind gut, aber derzeit fehlt mir
         die nötige Sprachpraxis". Wenn Sie von einer Sache
         wirklich nicht sehr viel verstehen, läßt sich
         dies auch positiv zum Ausdruck bringen. Statt: "Die
         Programmiersprache xy beherrsche ich nur ein wenig"
         schreiben Sie: "In der Programmiersprache xy verfüge
         ich über ausbaufähige Grundkenntnisse."  In gleicher Weise sprechen Sie die für Sie
         ungünstigen Phasen Ihres Werdegangs an. Benutzen Sie
         nicht Formulierungen wie "ich verlor meine Arbeitsstelle",
         sondern argumentieren Sie "das Aufgabengebiet entfiel,",
         statt "mir wurde gekündigt" schreiben Sie "die
         Abteilung wurde aufgelöst".  Halten Sie sich folgendes stets vor Augen: Wer ein
         Stellenangebot aufgibt, hat ein Problem, das er von
         demjenigen, mit dem er die Stelle besetzen wird, gelöst
         haben möchte. Sie müssen in Ihrem Anschreiben
         deshalb den Eindruck erwecken, daß Sie dieses Problem
         lösen können und sollten nicht etwa zeigen,
         daß Sie selbst auch ein paar Probleme haben.  Als Berufsanfänger müssen Sie glaubhaft machen,
         daß Sie aufgrund Ihres Studienschwerpunktes besonders
         für die Position geeignet sind und daß Sie in
         Praxisübungen, Betriebspraktika oder Ferienjobs
         vergleichbare Erfahrungen sammeln konnten. Daher können
         Sie sich problemlos in das neue Aufgabenfeld einarbeiten.
         Oft reichen vergleichbare Erfahrungen aus, um dem
         gewünschten Persönlichkeitsbild des neuen
         Mitarbeiters zu entsprechen.  Ein heikles Thema: Gehaltswunsch.
         Wenn in einer Stellenanzeige eine Aufforderung enthalten
         ist, einen Gehaltswunsch zu äußern, genügt
         es zur Zeit nicht mehr zu formulieren: "Meine
         Gehaltsvorstellungen liegen im üblichen Rahmen." Sie
         sollten sich genaue Vorstellungen davon machen, was sie
         verdienen möchten, denn viele Unternehmen fordern diese
         Angaben in der Anzeige ausdrücklich an. Nennen Sie Ihre
         derzeitigen Gesamtbezüge (Gehalt inklusive
         zusätzlicher Leistungen) und gehen Sie davon aus,
         daß Sie 10, 15 bis 20 Prozent mehr verlangen
         können. Das Anschreiben sollte mit einem Satz enden, in dem Sie
         zum Ausdruck bringen, daß Sie sich über die
         Einladung zu einem Gespräch sehr freuen würden. In
         manchen Situationen ist der frühestmögliche
         Eintrittstermin anzugeben, oder aufzuführen, zu welcher
         Uhrzeit bzw. ab welchem Datum sie telefonisch erreichbar
         sind.  Lichtbild Ein aktuelles, einwandfreies Foto ist nicht aus dem
         Automaten zu erhalten, sondern nur beim Fotografen, der in
         der Regel zwei Motive anfertigt. Hier lassen sich auch die
         Negative deponieren und bei Bedarf weitere Abzüge
         bestellen. Farbfotos sind heutzutage üblich. Das
         korrekte Bewerbungsfoto-Format beträgt 50 mm in der
         Breite und 62 mm in der Höhe, maximal 60 mm mal 90 mm.
         Kleidung und Outfit sollten der Position entsprechend
         gewählt sein. Bei Frauen heißt das, sich auch an
         heißen Sommertagen nicht mit tiefem Ausschnitt
         ablichten zu lassen.  Grundsätzlich empfiehlt es sich, ein leichtes
         Lächeln aufzulegen. Gerade wenn einem jemand noch nicht
         vertraut ist, wirkt ein lächelndes Antlitz
         sympathischer als ein ernst blickendes. Bei der Auswahl des
         am besten geeigneten Bildes sollten gute Freunde
         mitbestimmen dürfen, die Sie ohne die optische
         Täuschung des eigenen Spiegelbilds sehen.  Der Eindruck, den Ihr Foto hinterläßt, ist
         nicht zu unterschätzen. Deshalb sollten Sie auf eine
         sorgfältige Anfertigung und Positionierung desselben
         achten. Das Foto entweder mittig, auf einen leeren A4-Bogen,
         vor den Lebenslauf heften, oder in die rechte obere Ecke des
         Lebenslaufs kleben.  Das Bild auf der Rückseite mit Namen und Anschrift
         versehen, damit es, falls es sich löst, richtig
         zugeordnet werden kann. Bilder, die mit beidseitig klebender
         Folie befestigt wurden, können bei Rücksendung der
         Unterlagen problemlos gelöst und wiederverwendet
         werden.  Lebenslauf Falls man es nicht ausdrücklich anders fordert, den
         Lebenslauf stets in tabellarischer Form verfassen. Das
         Standardschema liest sich wie folgt:  1. Persönliche Daten: 
            Name Anschrift mit Telefonnummer Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Familienstand (verheiratet, ledig oder
            nicht-verheiratet) Religion  2. Bildungsweg: 
            Schulischer Bildungsweg Grundschule Hauptschule/Realschule/Gymnasium/Gesamtschule
            (jeweils mit Namen und Ort der Schulen) Datum Schulabschluß/Allgemeine Hochschulreife
            (bei Berufsanfängern) Studium Name und Ort der Universität/en, Schwerpunkte
            und Diplomarbeitsthema gegebenenfalls mit Namen bekannter
            Dozenten/Professoren Praktika/Praxisphasen während der
            Studienzeit Tag des Hochschulabschlußes mit zugesprochenem
            Titel und Gesamtnote Postgraduierte Studien  3. Berufspraxis: 
            Beruflicher Werdegang mit Abschlüssen (Firma,
            Abteilung, Aufgaben, Schwerpunkte, Projekte,
            Mitgliedschaften in Gremien, berufliche Weiterbildung mit
            Verweis auf Zertifikate/Zeugnisse in Anlage) Nebenberufliche Tätigkeiten  4. Berufsnahe/sonstige Kenntnisse: 
            Studien und Sprachaufenthalten (ab 4
            Wochen) Gesellschaftliche Funktionen (z. B.
            Wehrdienst/Zivildienst) Sprachkenntnisse Besondere Fähigkeitsausweise (Vorträge auf
            Kongressen/Workshops etc.) Besondere Interessen  Im Lebenslauf sollten nicht nur alle für die
         Position bedeutsamen Kenntnisse, Erfahrungen und
         ausgeübten Tätigkeiten aufgelistet werden, es
         sollten diese Fähigkeiten zusätzlich in ein, zwei
         Sätzen oder einigen Stichworten konkret beschrieben
         werden. So wird sich der Personalleiter oder
         Geschäftsführer leichter ein Bild von Ihrem
         Werdegang machen können.  Führen Sie alle Fortbildungsmaßnahmen - auch
         die außerbetrieblichen - an. Gerade die lassen Ihre
         Eigeninitiative erkennen und unterstützen Ihre
         Bewerbung.  Natürlich darf ein Lebenslauf keine "Lücken"
         aufweisen. Lückenlos bedeutet, längere
         Ausfallzeiten müssen unbedingt begründet sein -
         etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfallfolgen etc.
         Arbeitslosigkeit ist heutzutage kein Makel mehr, schreiben
         Sie aber besser "arbeitsuchend" statt "arbeitslos" in den
         Lebenslauf. Bei sehr umfangreichen Lebensläufen können Sie
         den Angaben zur Person eine Seite 'Profil' (tabellarischer
         Kurzlebenslauf) voranstellen und darin eine thematische
         Gliederung vornehmen.  Es empfiehlt sich, den Lebenslauf mit einem
         Textverarbeitungsprogramm zu schreiben. Der Text kann dann
         jeweils mit aktuellem Datum ausgedruckt werden. Achten Sie
         auf gleichmäßige Abstände zwischen den
         Absätzen und Spalten! Mehrere Seiten sollten nummeriert
         werden. Vergessen Sie eigenhändige Unterschrift, Ort
         und Datum nicht!  Ein Muster-Lebenslauf
         veranschaulicht wie der Lebenslauf aussehen kann. Zeugnisse Alle schulischen und beruflichen Bildungsabschnitte sind
         mit Zeugniskopien zu belegen, ebenso Ihre
         Beschäftigungsverhältnisse. Wo dies nicht
         möglich ist, fügen Sie eine Begründung auf
         einem gesonderten Blatt bei.  Die Zeugniskopien sollten einwandfrei sein. Sie sind in
         chronologischer Reihenfolge abzuheften.  Im Falle von (noch) nicht abgeschlossenen
         Studiengängen fügen Sie die Kopien des Vordiploms
         oder eine Übersicht bereits vorhandener Noten bzw.
         Vorschlagnoten bei.  Berufsanfänger sollten außerdem Nachweise
         über Betriebspraktika, Ferienjobs oder
         Auslandsaufenthalte hinfügen, vor allem wenn diese eine
         freundliche Beurteilung des Abteilungsleiters
         enthalten.  Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung
         seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein
         Arbeitszeugnis. Ein einfaches Zeugnis enthält Angaben
         über die Art und Dauer der Beschäftigung, ein
         qualifiziertes Zeignis den ausführliche Nachweis
         über erbrachte Leistungen und die Beurteilung des
         Verhaltens des Arbeitnehmers. Das qualifizierte Zeugnis
         müssen Sie beim Ausscheiden ausdrücklich
         verlangen. Es ist aber nicht üblich, daß ein
         Arbeitnehmer nur ein einfaches Zeugnis erhält, dies
         könnte bei künftigen Arbeitgebern mit großer
         Skepsis aufgenommen werden. Das Zeugnis muß mit einem
         ordnungsgemäßgen Briefkopf ausgestattet sein, aus
         dem Name und Anschrift des Ausstellers erkennbar sind oder
         mit einem Firmenstempel versehen sein. Das Zeugnis soll alle wesentlichen Angaben, die für
         die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind,
         enthalten. Die Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen
         und vom verständigen Wohlwollen des Arbeitgebers
         gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein. Sie
         dürfen das Fortkommen des Arbeitnehmers nicht
         unnötig erschweren.  Das wohlwollende, qualifizierte Zeugnis enthält
         folgende Angaben:  Allgemeines: 
            Art des Zeugnisses (z.B. Zwischenzeugnis)persönliche Daten mit Vorname, Name,
            gegebenenfalls akademischem Titel. Geburtsdatum,
            Geburtsort und Wohnort dürfen nur mit Zustimmung des
            Arbeitnehmers aufgenommen werden.Berufsbezeichnung Dauer der Beschäftigung Ausstellungsdatumhandschriftliche Unterschrift Aufgabenbeschreibung: 
            Angaben über alle Aufgaben und
            Veränderungen des Aufgabengebiets und des
            Arbeitsplatzes Darstellung der persönlichen Entwicklung oder
            Laufbahn mit Angabe der hierarchischen
            Positionen Beschreibung der einzelnen Aufgaben, Sonderaufgaben,
            konkreten Erfolge Besondere Kenntnisse, die über das eigentliche
            Arbeitsgebiet hinausreichen qualitative und quantitative
            Leistungsbeurteilung  Leistungsbeurteilung: 
            Beurteilung der Arbeitsleistung mit Würdigung
            positiver Eigenschaften Beurteilung des persönlichen Einsatzes,
            Weiterbildungsinitiativen Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit,
            Loyalität, des Verhaltens gegenüber
            Mitarbeitern und Vorgesetzten Führungsfähigkeit/Führungsverhalten
            (bei Führungskräften) Begründung der Beendigung des
            Arbeitsverhältnisses (bei Kündigung durch den
            Arbeitgeber darf der Kündigungsgrund nur im Falle
            von Strukturveränderungen, Nichtbedarf etc. genannt
            werden)  Wohlwollender Abschluß: 
            Bedauern über Ausscheiden des
            Arbeitnehmers Dank für geleistete Arbeit Gute Wünsche für die Zukunft und den
            weiteren beruflichen Werdegang  Für die abschließende Gesamtbeurteilung, die
         in keinem Zeugnis fehlen sollte, gelten folgende
         gebräuchliche Formulierungen:  
            stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = sehr
            gut, stets zu unserer vollen Zufriedenheit =
            gut, stets zu unserer Zufriedenheit =
            befriedigend, zu unserer Zufriedenheit =
            ausreichend, im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit
            = mangelhaft, hat sich bemüht, die ihm übertragenen
            Aufgaben zur Zufriedenheit zu erledigen =
            ungenügend.  Es gehen immer mehr Firmen dazu über, von der
         angeführten Bewertungsart abzusehen. Sie benutzen freie
         Formulierungen für die Leistungs- und
         Persönlichkeitsbewertung.  Neben den allgemeinen Beurteilungskriterien gibt es eine
         Vielzahl verschlüsselter Formulierungen, die im
         Zusammenhang interpretiert werden müssen. So wird der
         Ausdruck "ordnungsgemäß" für die Arbeit
         eines Buchhalters sehr positiv sein, bei vielen anderen
         Aufgaben wird damit jedoch vermittelt, daß jemand
         bürokratisch und ohne Eigeninitiative gearbeitet hat.
         Zeigte man sich "bemüht" oder hatte "Gelegenheit"
         bestimmte "Arbeiten zu erledigen", so ist damit gemeint,
         daß man erfolglos tätig war.  Werden nur die Aufgaben des Mitarbeiters beschrieben,
         vielleicht noch sein Verhalten gegenüber Kollegen und
         Vorgesetzten, die Beurteilung seiner Leistungen jedoch
         weggelassen, wertet dies ein Zeugnis ab. Gleiches gilt, wenn
         bei bestimmten Berufen die zu erwartenden Beurteilungen -
         beispielsweise bei Buchhaltern die Angabe
         "ordnungsgemäß", "zuverlässig" oder
         "korrekt" - fehlen. Enthält ein Zeugnis in wichtigen
         Punkten keine ausführliche Aufgabenbeschreibung und
         -bewertung (d. h. welche Aufgaben, wie gelöst, mit
         welchem Ergebnis), ist das Zeugnis unvollständig und
         unrichtig. Sie können - und sollten - ein solches
         Zeugnis anfechten.  Je persönlicher und individueller das Zeugnis
         verfaßt ist, desto besser. Ein individuell gehaltener
         Abschluß, der das Bedauern des Arbeitgebers über
         Ihr Ausscheiden zum Ausdruck bringt, ist von besonderem
         Wert.  Heutzutage ist es nicht ungewöhnlich, daß Sie
         aufgefordert werden, den Zeugnistext selbst zu entwerfen.
         Der Entwurf sollte lediglich die Aufgabenbeschreibung
         enthalten, die Beurteilung sollte der Arbeitgeber selbst
         verfassen. Eine Beurteilung ist umso besser, je mehr
         relevante Schlüsselwörter, wie "schwierige
         Arbeiten", "selbständig", "eigenverantwortlich",
         "Verantwortung", " Initiative", "Erfahrungen", "Sinn
         für das Wesentliche", etc., im Text
         vorkommen.  Das Zeugnis sollte möglichst von einer ranghohen
         Person unterschrieben werden, am besten vom
         Geschäftsführer bzw. der
         Personalleitung.  Enthält das Zeugnis unrichtige oder
         unvollständige Tatsachen oder fehlerhafte
         Beurteilungen, können Sie die Anfertigung eines neuen
         Zeugnisses verlangen. Dies sollten Sie unmittelbar nach
         Erhalt des Zeugnisses tun, dann hat der Arbeitgeber die
         Beweispflicht. Reagieren Sie erst später, liegt die
         Beweislast bei Ihnen.  Wenden Sie sich zunächst direkt an den Vorgesetzten,
         der das Zeugnis verfaßt hat. Argumentieren Sie
         sachlich und machen Sie ihn auf die möglichen
         Konsequenzen, die ein schlechtes Arbeitszeugnis für Sie
         hat, aufmerksam. Sprechen Sie erst, wenn dies nicht
         fruchtet, Mitglieder der Personalabteilung mit dem Hinweis
         an, daß man Ihnen geraten habe, Ihre Rechte durch das
         Arbeitsgericht einzufordern. Falls Sie immer noch kein neues
         Zeugnis erwirken können, reichen Sie Klage beim
         Arbeitsgericht ein. Seien Sie sich darüber im Klaren,
         wie wichtig dieser qualifizierte Beschäftigungsnachweis
         für Ihren weiteren beruflichen Werdegang ist.  1.4 Bewerbung verschickt - und
         dann?
Sind die Unterlagen abgeschickt, beginnt das bange
         Warten, besonders, wenn es sich um einen Job handelt, den
         Sie sehr gerne hätten. Die erste Stufe zum Erfolg haben
         Sie mit einer aussagenfähigen Berwerbung bereits
         genommen.  Bekunden Sie Ihr Interesse an der Position ruhig noch
         einmal: Fragen Sie nach 4 bis 6 Wochen bei dem Unternehmen
         nach dem Stand des Bewerbungsverfahrens.  In den Unternehmen gibt es mittlerweile eine Vielzahl von
         Auswahlverfahren, die genutzt werden, um die "Spreu vom
         Weizen" zu trennen. Dennoch spielt immer noch die Intuition
         eine große Rolle. Deshalb gehört stets etwas
         Glück dazu, in die engere Auswahl zu gelangen. Wurde
         Ihre Bewerbung kaum eines Blickes gewürdigt, erhalten
         Sie die Unterlagen meist recht schnell mit einer
         Standardabsage zurück. Gehörten Sie zur zweiten
         Wahl, wird das in einem persönlicheren Schreiben zum
         Ausdruck gebracht, oft verbunden mit der Empfehlung, sich zu
         einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu bewerben oder
         dem Angebot einer anderen Position im Betrieb. Drei bis acht
         Kandidaten werden i. d. R. in das engere Auswahlverfahren
         einbezogen und eingeladen.  Angesichts der derzeitigen ungleichen Relation von
         Stellensuchenden zu Stellenangeboten, muß man in der
         Regel eine ganze Reihe von Bewerbungen verschicken, um eine
         Einladung zu einem persönlichen Gespräch zu
         erhalten. Wer bei mehreren, in Bezug auf Qualifikation und
         beruflichem Werdegang sehr passenden Angeboten immer wieder
         Absagen erhält, sollte Unterlagen und Anschreiben noch
         einmal gründlich überarbeiten. Sind darin
         Widersprüche enthalten, Punkte, die möglicherweise
         abschrecken? Werden Qualifizierungen und Fähigkeiten
         nicht richtig begründet? Es empfiehlt sich, die Texte
         Freunden oder Bekannten vorzulegen, die bereits Erfolge mit
         ihren Bewerbungsschreiben verzeichnen konnten und Hinweise
         für Verbesserungen geben können.  1.5 Tips für das
         Bewerbungsgespräch
Wenn Sie eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch
         erhalten, zählen Sie zu den Glücklichen, denen
         eine weitere Chance gewährt wird. Es ist wichtig, sich
         intensiv auf das Gespräch vorzubereiten. Dadurch
         verfügen Sie im Gepräch auch bei schwierigen
         Fragen über eine größere innere Sicherheit.
         Rechnen Sie nicht unbedingt damit, daß das erste
         Gespräch gleich erfolgreich verläuft. Meist bedarf
         es dazu wie in vielen anderen Dingen einiger
         Übung.  Informationen zum Unternehmen Zunächst informieren Sie sich ausführlich
         über das Unternehmen. Besonders wenn Sie eine
         hochqualifizierte Positionen anstreben. Hilfreich ist ein
         Blick in eines der folgenden Nachschlagwerke, die in allen
         größeren Bibliotheken zu finden sind:  
            Handbuch der Großunternehmen 1997 Mittelständische Unternehmen Firmen der neuen Bundesländer Verbände, Behörden, Organisationen der
            Wirtschaft (alle bisher genannten Werke aus dem
            Hoppenstedt-Verlag) ISIS Software & Firmen Index Wer liefert was? Im Internet: Firmendatenbanken und Pressearchive von
            *genios# und *gbi#  Größere Unternehmen unterhalten oft eine
         Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit. Hier sind
         Geschäftsberichte und andere Materialien
         erhältlich. Informationen können auch bei den
         Verbänden der Branchen sowie den Kammern von Industrie,
         Handel und Handwerk eingeholt werden. Verschaffen Sie sich
         außerdem beim Besuch der einen oder anderen EDV-Messe
         einen Eindruck von potentiellen Arbeitgebern.  Vielleicht lassen sich über Ihren Bekanntenkreis
         einige zusätzliche Informationen über das
         Unternehmen oder das Aufgabengebiet in Erfahrung bringen.
         Nutzen Sie alle Quellen, die Ihnen einfallen, um eine
         bessere Vorstellung zu erhalten, was Sie in der Position
         erwartet.  Gesprächsverlauf Der Verlauf eines Bewerbungsgesprächs ist ebenso wie
         die schriftliche Bewerbung oft von gewissen Standards
         geprägt. Er ist häufig in etwa wie folgt
         strukturiert:  
            Einleitungsphase (warming-up-Phase) Selbstvorstellung von Interviewer und
            Bewerber Lebenslaufanalyse sowie biographiebezogene
            Fragen Vorstellen des Unternehmens Informationen über Tätigkeit und
            Aufgabengebiet Gesprächsabschluß mit Verbleib  Je nach Unternehmen und der Ranghöhe der zu
         besetzenden Position sind ein oder mehrere Personen (z. B.
         Personalleiter und künftiger Vorgesetzter oder
         Geschäftsführer und jemand, der das Aufgabengebiet
         genau kennt) an dem Gespräch beteiligt.  Verhaltensregeln Nehmen Sie sich nicht etwa vor, bestimmte
         Verhaltensweisen zu unterlassen. Wer sich beispielsweise
         häufig unbewußt ins Haar faßt oder die
         Nasen reibt wird damit nicht einfach aufhören, nur weil
         er es sich vorgenommen hat. Sinnvoller ist es, stattdessen
         etwas anderes zu tun. Beschließen Sie beispielsweise
         die Hände in dieser und jener Position zu halten, zu
         der sie, sollten sie den alten Gewohnheiten folgen,
         jederzeit wieder zurückgeführt werden
         können.  Ihre Kleidung wählen Sie der Position und Branche
         entsprechend aus, eher etwas konservativer, als es von Ihnen
         erwartet wird. Entscheiden Sie sich für dezente
         Farbtöne. Frauen sollten nicht versuchen, durch ihre
         Aufmachung aufzufallen. Die Rocklänge sollte nicht zu
         kurz sein.  Eine Notwendigkeit ist, daß man sich in seiner
         Kleidung wohlfühlt. Gegebenenfalls tragen Sie das eine
         oder andere Stück zuvor ein wenig ein, wenn die Zeit
         bis zum Termin noch ausreicht. Vermeiden Sie es, mit
         brandneu gekauften Sachen zu erscheinen.  Schätzen Sie die Anfahrtszeit richtig ein. Seien Sie
         am besten 15 Minuten früher am Ort. Dann können
         Sie einen abgelegenen Raum noch rechtzeitig auffinden, sich
         sammeln oder das Gebäude, in dem Sie vielleicht
         künftig arbeiten werden, ein wenig genauer betrachten.
         Vielleicht fällt Ihnen dabei etwas passendes für
         die Einleitungsphase des Vorstellungsgesprächs
         ein.  Der erste und der letzte Eindruck bleiben besonders gut
         im Gedächtnis haften. Achten Sie auf die
         Körpersprache. Nehmen Sie auf dem Ihnen angebotenen
         Stuhl die ganze Sitzfläche ein. Sitzen Sie aufrecht
         aber bequem und behalten Sie mit beiden Füßen
         Bodenkontakt. Blicken Sie Ihrem jeweiligen
         Gesprächspartner offen in die Augen.  Seien Sie während des Gesprächs selbstsicher
         und bleiben Sie stets sachlich. Wenn Sie unsicher werden,
         versuchen Sie nicht, es zu überspielen. Sagen Sie
         ruhig, was Sie empfinden, Ihr Gegenüber hat vermutlich
         einmal ganz ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Sie
         sehr gut verstehen. Ihnen hilft das, wieder sicherer zu
         werden. Seien Sie Sie selbst. Offenheit, Echtheit und
         Glaubwürdigkeit zahlen sich im
         Vorstellungsgespräch aus. Einfluß gewinnen Sie am
         besten, wenn es Ihnen gelingt, eine menschliche Beziehung zu
         Ihrem Gesprächspartner aufzubauen.  Führen Sie keine langen Monologe, sondern fassen Sie
         sich kurz. Kleine Fehler zu benennen ist durchaus erlaubt.
         Falls Sie größere Schwächen haben, sollte
         Sie es Ihrem künftigen Arbeitgeber überlassen,
         diese herausfinden.  Inhaltliche Gesprächsvorbereitung Im Bewerbungsgespräch müssen Sie vor allen
         Dingen Überzeugungsarbeit leisten. Beantworten Sie sich
         zunächst folgende Fragen:  Was will ich erreichen?  Was spricht für mich?  Was spricht evtl. gegen mich?  Wie führe ich den Nachweis?  Wie begegne ich eventuellen Einwänden?  Eine erste Kurzdarstellung, die Zusammenfassung Ihres
         Lebenslaufs, sollte nicht länger als anderthalb Minuten
         dauern. Sie ist flüssig und interessant vorzutragen.
         Auf jeden Fall müssen Sie einen zusammenhängenden,
         klar verständlichen, widerspruchsfreien Bericht
         über Ihre bisherigen Tätigkeiten und die
         Gründe ihrer Beendigung geben können.  Bezüglich der angebotenen Stelle ist es ratsam, Ihre
         Präsentation folgendermaßen zu
         gliedern:  1. Formulieren Sie Ihren Standpunkt: Ich halte mich für geeignet, die angebotene Position
         auszufüllen  2. Liefern Sie Argumente dazu: Ich besitze die geforderten Kenntnisse ...,
         Fähigkeiten ..., Erfahrungen ...  3. Belegen Sie dies mit Beispielen: Bei der und der Aufgabe konnte ich diese und jene
         Fähigkeiten unter Beweis stellen  Das Zeugnis der Firma xy belegt meine Qualifikation
         für ...  4. Begegnen Sie möglichen Einwänden: Bei dieser Gelegenheit konnte ich einen großen
         Verantwortungsbereich übernehmen  5. Ziehen Sie ein Resümee: Das Ganze ermöglicht mir, den Aufgabenbereich voll
         zu erfüllen.  Zu einer gründlichen Vorbereitung gehört auch
         die Vorbereitung auf häufig gestellte Fragen, wie z.
         B.:  Weshalb wählten Sie diesen
         Beruf/Ausbildungsweg? Weshalb möchten Sie gerade zu uns? Was interessiert Sie an der Position am meisten, was
         weniger? Wie steht Ihr Partner/Ihre Familie zu der
         Entscheidung? Was wissen Sie über unser Unternehmen? Welche besondere Qualifikation besitzen Sie für
         die Stelle? Wie würde ein guter Freund Sie
         beschreiben? Nennen Sie Ihre größten Erfolge! Was sind die Schwachpunkte in Ihrem
         Lebenslauf? Was möchten Sie in fünf Jahren tun? Worauf legen Sie Wert in Ihrem Beruf? Was mißfiel Ihnen bei Ihrer letzten
         Tätigkeit? Wieviel möchten Sie verdienen? Wie lange werden Sie brauchen, bis Sie richtig
         eingearbeitet sind? Sprechen Sie Ihre Gedanken laut vor sich hin, dann merken
         Sie am besten, bei welchen Punkten Sie stocken, welche
         Formulierungen linkisch und wenig überzeugend klingen
         oder wo Sie sich möglicherweise widersprechen.
         Inszenieren Sie die mögliche Gesprächssituation
         zusätzlich mit vertrauten Freunden.  Wie in einem Verkaufsgespräch gilt auch für das
         Bewerbungsgespräch: Äußern Sie Ihre
         Argumente nicht zu früh. Beginnen Sie mit dem
         zweitbesten Argument und heben Sie sich das beste zum
         Schluß auf. Rechnen Sie damit, daß Ihr
         Gegenüber versuchen wird, das schwächste Argument
         zu kritisieren. Sehen Sie in den möglichen
         Einwänden Ihres Gesprächspartners eine Chance,
         denn hinter jedem echten Einwand steckt Interesse bzw. der
         Wunsch nach einer Verständnishilfe.  Ganz wichtig: In einem Vorstellungsgespräch sollten
         Sie möglichst keine Werturteile äußern.
         Falls es unumgänglich ist, prüfen Sie
         zunächst die Bedingungen, unter denen solche Urteile
         gerechtfertigt erscheinen. Beschreiben Sie Bedingungen und
         Urteil, in Formulierungen wie "einerseits ... andererseits
         ...".  Urteilen Sie keinesfalls negativ über frühere
         Chefs und ehemalige Kollegen. Wenn Sie im Inneren immer noch
         Groll gegen jemanden hegen, arbeiten Sie jetzt daran, ihn
         loszuwerden.  Bereiten Sie sich ebenso gut auf Fragen vor, die SIE von
         Ihrem Gegenüber beantwortet wissen möchten.
         Schließlich müssen Sie herausfinden, ob die
         angebotene Stelle die richtige für Sie ist. Stellen Sie
         Fragen zum künftigem Arbeits- und
         Verantwortungsbereich, zu Aufstiegs- und
         Qualifizierungsmöglichkeiten, zu Kollegen und
         Vorgesetzten. Zeigen Sie durch konkrete Fragen zu einzelnen
         Geschäftsbereichen oder künftigen Entwicklungen
         des Unternehmens, daß Sie über die Firma, in der
         Sie arbeiten möchten, informiert sind.  Gehaltswunsch Bereiten Sie sich gut auf die Frage vor, welches Gehalt
         Sie erwarten. Um Ihren Gehaltswunsch zu ermitteln,
         berücksichtigen Sie alle Bezüge Ihrer bisherigen
         Position einschließlich geldwerter Vorteile wie
         Dienstwagen, betriebliche Altersversorgung und Einnahmen aus
         Mitarbeiterbeteiligungen. Die Summe sollte 5 bis 20 %
         über Ihrem letzten Gehalt liegen bzw. an den
         marktüblichen Gehältern und Ihrem
         Leistungsvermögen orientiert sein. Auskünfte
         über übliche Gehälter erfährt man
         über die Berufsverbände. Wenn Sie im Gespräch gefragt werden, was Sie
         verdienen möchten, nennen Sie den Betrag mit fester
         Stimme, ohne Einschränkung, Relativierung oder
         Rechtfertigung. Auf Wunsch erläutern und begründen
         Sie Ihre Gehaltsvorstellung.  Einschätzung des Gesprächs Ein positiv verlaufendes Vorstellungsgespräch
         erinnert an andere angenehme Gesprächssituationen. Es
         schafft und hinterläßt bei den Teilnehmern eine
         positive Stimmung. Diese spürt man bei der
         Verabschiedung, die freundlich und gelöst
         verläuft. Bedanken Sie sich am Ende für das
         Gespräch und fragen Sie, wann mit einer Entscheidung zu
         rechnen ist.  In einer Art Nachbereitung replizieren Sie die erlebte
         Situation noch einmal. Machen Sie sich schriftliche Notizen
         zu folgenden Fragen:  1. Was habe ich gut gemacht?  2. Was kann ich beim nächsten Mal besser, d. h.
         anders machen?  3. Welchen Eindruck hatte ich von meinem
         Gegenüber?  Bedenken Sie, welche Vor- und Nachteile für Sie mit
         dem Stellenantritt verbunden wären.  Falls Sie eine Absage erhalten, fragen Sie ruhig nach,
         woran es gelegen hat, daß man sich nicht für Sie
         entschieden hat. Oft ergeben sich daraus nützliche
         Hinweise, was Sie beim nächsten Mal anders machen
         können, um schließlich die Stelle zu bekommen,
         die Sie sich wünschen.  1.6 Der Arbeitsvertrag
Folgende Ausführungen müssen im Arbeitsvertrag
         schriftlich niedergelegt sein:  
            Name und Anschrift der Vertragsparteien der genaue Eintrittstermin und - bei befristeten
            Arbeitsverhältnissen - präzise Angaben
            über den Zeitraum der Anstellung der Arbeitsort oder die Feststellung, daß der
            Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt
            werden kann die exakte Berufsbezeichnung sowie eine kurze
            Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden
            Tätigkeiten die vereinbarte Arbeitszeit Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts
            sowie eine Aufführung aller
            Sonderzahlungen die Anzahl der Urlaubstage Dauer der Probezeit (üblich sind 6 Monate) und
            die Kündigungsfristen Allgemeine Hinweise zu Tarif-, Betriebs- oder
            Dienstvereinbarungen, die sich auf das
            Arbeitsverhältnis beziehen Bei Auslandstätigkeiten sollten die Dauer des
            Aufenthaltes, die Angabe der Währung, in der das
            Arbeitsentgelt ausbezahlt wird, sowie die Bedingungen
            für die Rückkehr - sprich den Wiedereinstieg
            nach Ablauf der Auslandstätigkeit - vertraglich
            geregelt sein  Eine haarige Angelegenheit sind oftmals die sogenannten
         Nebenabreden. Hierzu zählen alle individuell
         getroffenen Vereinbarungen, wie zum Beispiel
         zusätzliche Urlaubstage, die Vergütung von
         Überstunden und Sonderzahlungen. Sofern die einzelnen
         Abmachungen nicht schriftlich und ganz konkret im
         Arbeitsvertrag festgehalten sind, könnte sich
         später an deren Auslegung ein Konflikt entzünden.
         Mündlichen Vereinbarungen können im Konfliktfall
         nachträglich kaum nachgewiesen werden. Falls keine
         Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen
         Regelungen. Copyright © 1996, 97, 98 DV-Job
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